Kfz Haftpflichtschaden
Werden Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt oder wird Ihr Fahrzeug sonst in irgendeiner Weise beschädigt und es ist Ihnen der Schadenverursacher bekannt, liegt ein Haftpflichtschaden vor.
Es gilt für diesen Fall das Schadenersatzrecht.
Der Schadenverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung muss Ihnen den gesamten entstandenen Schaden erstatten.
Das können Instandsetzungskosten sein oder im Totalschadenfall ist das der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs.
Auch Kosten für den Kfz-Sachverständigen, für einen Rechtsanwalt, für Mietwagen oder Nutzungsausfall, für möglicherweise anfallende An- oder Ummeldekosten eines Fahrzeugs oder Kosten für neue amtliche Kennzeichen und sonstige Ihnen entstandene Aufwendungen können zu den Gesamtkosten des Haftpflichtschadens zählen.
Unsere Sachverständigen Dienstleistungen für Sie:
In maximal 90min vor Ort
Mit Terminwunsch
In Hamburg und Umgebung
Mehr als 20 Jahre Erfahrung
Ihre Rechte bei einem unverschuldeten Unfall
- Freie Wahl eines unabhängigen Gutachters.
- Anspruch auf Auszahlung der Reparaturkosten.
- Erstattung von Nutzungsausfall oder Mietwagen.
- Kostenfreier Verkehrsrechtsanwalt.
- Erstattung der Wertminderung.
- Freie Auswahl der Reparaturwerkstatt.
Muss der Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptiert werden?
Diese Frage lässt sich ganz einfach beantworten: NEIN!
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung handelt im Interesse der Versicherung. Machen Sie von Ihrem Recht gebrauch, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Begutachtung Ihres Unfallschadens zu beauftragen.
Das Sachverständigenteam vom Hamburger Schadenschnelldienst steht Ihnen mit mehr als 20 Jahren Erfahrungen zur Seite und hilft Ihnen bei der Abwicklung des gesamten Regulierungsvorganges.