Änderungsabnahme Ihres Kfz
Die Prüfingenieure sind im Sinne der gebotenen Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die Prüfingenieure am Fahrzeug und dokumentieren die vorgenommenen Veränderungen gemäß § 19 (3) StVZO in einer sogenannten Änderungsabnahmebescheinigung.
Sie haben auf andere Räder oder Reifen umgerüstet, einen Spoiler oder eine Anhängerkupplung montiert, Veränderungen am Fahrwerk oder Leistungssteigerungen vorgenommen?
In diesen Fällen helfen Ihnen die Prüfingenieure der GTÜ weiter, nehmen unter Berücksichtigung der entsprechenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und tragen diese auch in die Fahrzeugpapiere ein.
Änderungen die eine Änderungsabnahme erfordern
- Änderungen am Motor (Leistung, Abgasverhalten etc.)
- Änderung des Geräuschverhaltens
- Karosserietuning (Spoiler, Kotflügelverbreiterung etc.)
- Änderungen an der Bremsanlage
- Rad/Räder die nicht in der Genehmigung des Fahrzeuges vorhanden sind
- Änderungen am Fahrwerk
- Änderungen an der Abgasanlage (Sportauspuff etc.)